Allgemeine Geschäftsbedingungen von buero-graphics

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§ 1 – Gültigkeitsbereich

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle an buero-graphics erteilten Aufträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, auch in der Auftragsbestätigung, sind für buero-graphics unverbindlich, auch wenn buero-graphics ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht.

2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jedem Auftraggeber jederzeit auf der Homepage www.buero-graphics.de zugänglich.

 

§ 2 – Angebotserstellung und Auftragserteilung

1. Preisangebote erfolgen netto zuzüglich der gesetzlichen MWSt. und etwaiger Material-, Versand- und Verpackungskosten. Sie sind längstens sechs Wochen gültig.

2. Die gestellten Termine werden nach Möglichkeit immer eingehalten, sind jedoch freibleibend (siehe hierzu auch § 6.1).

3. Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler in der Angebotserstellung sind nicht bindend.

4. Der Auftrag gilt als erteilt mit schriftlicher Zustimmung zum vorgelegten Angebot. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von buero-graphics sind Bestandteil jedes Vertragsabschlusses und werden mit der Auftragserteilung vom Auftraggeber uneingeschränkt anerkannt.

 

§ 3 – Abwicklung

1. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig und umfassend alle Informationen und Daten aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden.

2. Die Vertragspartner protokollieren wichtige Vereinbarungen, Freigaben und weitere Schritte. Gesprächsprotokolle können auch mittels E-Mail erfolgen.

3. Der Angebotspreis für die Gestaltung von Geschäftspapieren, Plakaten, Flyern etc. beinhaltet die Entwicklung eines Entwurfs mit drei möglichen Korrekturvorgängen. Weitere Bearbeitungen werden gesondert berechnet.

4. Der Angebotspreis für die Erstellung eines Logos oder Corporate Designs beinhaltet bis zu drei unterschiedliche Entwürfe, wovon einer bis zu dreimal korrigiert werden kann. Weiterer Aufwand wird gesondert berechnet.

 

§ 4 – Vergütung

1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise aus den jeweiligen Angeboten von buero-graphics zugrunde.

2. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Bei Aufträgen ab 500 € ist die Hälfte der Vergütung mit Abnahme des Entwurfkonzeptes zu zahlen, die zweite Hälfte nach Rechnungsstellung.

4. Die Vergütung ist mit Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist.

5. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Aufraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

6. Bei Zahlungsverzug erhebt buero-graphics 5 € Mahngebühren und behält sich vor, Verzugszinsen zu berechnen.

 

§ 5 – Urheber- und Nutzungsrechte für Text- und Grafikarbeiten

1. Die im Rahmen des Vertrages erstellten Werke (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Quelldateien, Originaldateien und -unterlagen.) unterliegen dem Urhebergesetz. Ausschließlicher Eigentümer und Rechtsinhaber bleibt die buero-graphics. Eine Verpflichtung zur Archivierung besteht für buero-graphics nicht.

2. buero-graphics überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gilt ausschließlich das einfache Nutzungsrecht als übertragen, alle anderen Nutzungsrechte bleiben bei buero-graphics.

3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

4. Erworbene Rechte an fremdem Bild- und Grafikmaterial werden mit Urheberangaben in der Rechnung gesondert aufgeführt und gehen auf den Auftraggeber über.

5. buero-graphics wird die Möglichkeit eingeräumt, auf Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

6. buero-graphics bleibt auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts immer berechtigt, Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung (Print und Web) zu verwenden.

7. buero-graphics ist nicht gehindert, Werke ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln.

 

§ 6 – Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist zur fristgerechten Lieferung der für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Materialien und Texte in elektronisch verwertbarer Form verpflichtet. Erforderliche Konvertierungsarbeiten werden gesondert berechnet. Vom Auftraggeber oder von Dritten verschuldete Verzögerungen entbinden buero-graphics von zugesagten Lieferterminen. Bei unverschuldetem Überschreiten der Lieferzeit hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadenersatz.

2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen, Bild- und Grafikmaterialien berechtigt ist und diese nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, so stellt der Auftraggeber buero-graphics von jeglichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

3. Für die Prüfung der wettbewerbs- und markenrechtlichen Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit (Markenanmeldung) sowie für die Neuheit des Werkes ist der Auftraggeber verantwortlich.

4. Erteilt der Auftraggeber mehrfach wiederkehrend Aufträge an Künstler und Publizisten, so ist er zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Aufzeichnung und Meldung an die Künstlersozialkasse (Infos unter www.kuenstlersozialkasse.de).

5. Von allen vervielfältigten Arbeiten (Printmedien) überlässt der Auftraggeber buero-graphics unentgeltlich 10 einwandfreie Belege. buero-graphics ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

§ 7 – Freigabe und Lieferung

1. Der Auftraggeber erhält vor Drucklegung eine abschließende Freigabe-PDF zur Endkontrolle. Mit der Abnahme und schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung des gesamten Werkes. Die Abnahme und Freigabe entbindet buero-graphics von jeder Haftung für spätere Fehler.

2. Die Abnahme erfolgt spätestens 3-5 Tage nach Übergabe des Werkes. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.

3. Sofern nicht anders angeboten und vereinbart, liegt die Auswahl des Herstellers sowie der weitere Produktionsablauf in der Verantwortung des Auftraggebers. buero-graphics übernimmt keine Haftung für Fremdleistungen.

4. Die Daten für die Produktion werden dem benannten Hersteller als Druck-PDF sowie dem Auftraggeber als Ansichts-PDF übermittelt. Logo-Daten werden dem Auftraggeber als ai, eps, tiff und/oder jpg-Datei zur Verfügung gestellt.

5. Eine 100%ige Farbverbindlichkeit ist bei Printprodukten nicht möglich, geringfügige Abweichungen können daher nicht beanstandet werden. Es wird empfohlen einen farbverbindlichen Proof erstellen zu lassen.

6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage gelten als genehmigt, müssen zu gleichen Konditionen vergütet und können nicht beanstandet werden.

 

§ 8 – Haftung und Mängel

1. buero-graphics verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Die Haftung beschränkt sich dabei ausschließlich auf die im Vertrag niedergelegten Leistungen. Eine Haftung für jegliche Art von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

2. Erkennbare Mängel müssen buero-graphics innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt und ein Muster der reklamierten Lieferung übermittelt werden. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von buero-graphics eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Soweit diese Maßnahmen die Reklamation beseitigen, sind Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen.

3. Eine Haftung für nur leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung.

 

§ 9 – Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Erding.

2. Soweit es sich bei den Parteien um Kaufleute handelt, gilt als Gerichtsstand Erding als vereinbart.

 

§ 10 – Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen bzw. unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, Sinn, Zweck und Ziel der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.

2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberüht.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.